Neulich habe ich eine Tüte voll Kleinkram zum MediaMarkt gebracht – alles, was mir an alten Elektrosachen in die Hände fiel. Kein Kassenbon, kein Neukauf, keine Diskussion. Die Tüte wurde freundlich angenommen, und das war es. So soll es sein, und so steht es im Gesetz. Nur wissen es die wenigsten – und deshalb liegen in fast jeder Wohnung im Kiez ein paar Schubladen voll mit Geräten, die niemand mehr braucht und niemand wegbringt.
Was das Gesetz sagt
Wer Elektrogeräte verkauft, muss sie auch zurücknehmen. Das regelt § 17 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes, kurz ElektroG. Die Pflicht gibt es seit 2016; lange galt sie nur für die großen Elektromärkte. Seit dem 1. Juli 2022 gilt sie auch für Supermärkte und Discounter, weil die inzwischen regelmäßig Elektrogeräte verkaufen – den Milchaufschäumer in der Aktionswoche, die Kopfhörer am Kassenregal. Die Regeln im Einzelnen:
- Kleine Geräte nimmt jeder Elektromarkt mit mindestens 400 m² Verkaufsfläche für Elektrogeräte kostenlos zurück. Ohne Neukauf, ohne Kassenbon, und es ist egal, wo das Gerät einmal gekauft wurde. Bis zu drei Stück pro Geräteart – also drei Handys und drei Ladegeräte und drei Kopfhörer, nicht drei insgesamt.
- Klein heißt: keine Kante länger als 25 cm. Handy, Rasierer, Kopfhörer, Ladegerät, Fernbedienung, elektrische Zahnbürste, Tablet, Router, Radiowecker, die Lichterkette – alles, was in eine Einkaufstüte passt. Ein Laptop ist meist schon zu groß, ein Staubsauger sowieso.
- Supermärkte und Discounter ab 800 m² Gesamtverkaufsfläche, die mehrmals im Jahr oder dauerhaft Elektrogeräte anbieten, müssen dasselbe. Viele große Filialen fallen darunter. Abgegeben wird an der Information oder an der Kasse.
- Große Geräte – Waschmaschine, Kühlschrank, Fernseher – nimmt der Händler zurück, wenn man ein gleichartiges neues kauft. Das gilt auch, wenn das neue Gerät geliefert wird: Dann muss das alte kostenlos mitgenommen werden, und der Händler muss beim Kauf von sich aus darauf hinweisen. Wer das Angebot nicht bekommt, fragt nach – es steht einem zu.
- Online-Händler mit mindestens 400 m² Lager- und Versandfläche haben dieselben Pflichten: kostenlose Abholung des Altgeräts beim 1:1-Tausch und Rückgabestellen in zumutbarer Entfernung für Kleingeräte.
- Neu seit 2026: Wer E-Zigaretten oder Tabakerhitzer verkauft, muss sie leer auch zurücknehmen, ohne dass man etwas kauft – jeder Kiosk, jeder Späti. Die Übergangsfrist dafür ist am 30. Juni 2026 abgelaufen.
So läuft es im Laden
Man geht zur Information oder zur Kasse und sagt, dass man Altgeräte abgeben möchte. Mehr ist es nicht. Beim MediaMarkt hat niemand in die Tüte geschaut, niemand nach einem Kassenbon gefragt. Wer an jemanden gerät, der die Regel nicht kennt, kann ruhig sagen, worum es geht: Rücknahmepflicht nach § 17 ElektroG, Kleingeräte bis 25 cm, bis zu drei pro Art. Seit dem Sommer 2026 sollen die Rücknahmestellen im Handel außerdem einheitlich gekennzeichnet sein, mit einem eigenen Symbol für die Altgeräte-Rückgabe – vielleicht hängt es schon an der Tür.
Wer die Rücknahme verweigert, begeht eine Ordnungswidrigkeit; das Bußgeld kann bis zu 100.000 Euro betragen. Die Verbraucherzentrale rät, einen Verstoß formlos bei der zuständigen unteren Abfallbehörde zu melden. Nötig war das bei mir nicht, und ich vermute, in den meisten Läden ist es das auch nicht. Die Regel ist vier Jahre alt, das Personal kennt sie inzwischen.
Oder zur BSR
Wenn der nächste Markt zu weit ist, oder wenn es mehr als drei Geräte pro Art sind, oder wenn das Gerät zu groß für die Tüte ist und kein Neukauf ansteht: Die BSR nimmt haushaltsübliche Elektrogeräte auf allen Berliner Recyclinghöfen kostenlos an, in unbegrenzter Menge. In Neukölln ist das der Recyclinghof Plus in der Gradestraße, in Britz. Er hat die längsten Öffnungszeiten aller BSR-Höfe – zwölf Stunden am Tag – und eine eigene Annahme für Gebrauchtwaren: Geräte, die noch funktionieren, gehen von dort in den Gebrauchtwarenladen der BSR, die NochMall. Ein Radio, das nur jemand anders noch braucht, muss also nicht geschreddert werden.
Wer eine Sperrmüllabholung bestellt, kann Elektrogeräte gebührenfrei mitgeben – die Abholung selbst kostet, die Geräte nicht. Die BSR nimmt dabei bis zu acht Großgeräte mit, davon bis zu drei aus der „weißen Ware“, also Waschmaschine, Kühlschrank und Co.
Drei Dinge vorher:
- Akkus und Batterien raus, wenn es geht, und die Pole abkleben. Lithium-Akkus gehören nie in den Hausmüll und nie in die Wertstofftonne – sie können brennen, im Müllwagen wie in der Sortieranlage. Geht der Akku nicht heraus, gibt man das ganze Gerät auf dem Hof beim Personal ab.
- Daten löschen. Für das, was auf einer Festplatte oder einem Handy steht, ist man selbst verantwortlich. Werkseinstellungen reichen beim Handy; eine Festplatte überschreibt man oder baut sie aus.
- Nichts an die Sammler geben, die vor den Höfen stehen und Geräte abnehmen wollen. Die BSR warnt ausdrücklich: Diese Geräte landen oft im Export oder werden illegal entsorgt.
Für die Batterien und Akkus selbst gilt übrigens eine eigene, noch einfachere Regel: Jeder Laden, der Batterien verkauft, muss alte zurücknehmen – kostenlos, in haushaltsüblichen Mengen, egal welche Marke und egal, wo sie gekauft wurden. Deshalb steht beim Späti, in der Drogerie und im Supermarkt die kleine Box an der Kasse. Das regelt seit Oktober 2025 das Batterierecht-Durchführungsgesetz, das die EU-Batterieverordnung umsetzt; die Pflicht gab es aber schon vorher. Nur fest eingebaute Akkus fallen nicht darunter – die gehen mit dem Gerät zusammen zurück.
Und die Lampen: Glühbirnen und Halogenlampen dürfen in den Hausmüll. Energiesparlampen, LED-Lampen und Leuchtstoffröhren nicht – die gehören unzerbrochen zum Recyclinghof. Lampen und Batterien nimmt man vor der Abgabe aus dem Gerät heraus.
Warum das wichtig ist
2024 wurden in Deutschland nur 28,7 Prozent der Elektroaltgeräte offiziell gesammelt. Vorgeschrieben sind seit 2019 mindestens 65 Prozent, und Deutschland verfehlt diese Marke Jahr für Jahr. Rund 920.000 Tonnen kamen 2024 zusammen – bei fast 3,2 Millionen Tonnen neu verkaufter Geräte. Der Rest liegt in Schubladen, landet im Restmüll oder geht Wege, die niemand zählt.
Dabei stecken gerade in den kleinen Geräten die wertvollen Dinge: Kupfer in jedem Kabel, Kobalt und Lithium in jedem Akku, Seltene Erden in Lautsprechern und Motoren, ein wenig Gold auf jeder Platine. Was im Restmüll landet, wird verbrannt und ist weg. Was über den Handel oder die BSR geht, wird zerlegt und kommt zu einem großen Teil wieder in den Kreislauf. Es ist eine der wenigen Umweltfragen, bei denen die bequeme Lösung und die richtige dieselbe ist: Tüte packen, beim nächsten Einkauf mitnehmen.
Noch besser: reparieren
Bevor ein Gerät in die Tüte wandert, lohnt ein Blick auf den Berliner Reparaturbonus: Das Land übernimmt 50 Prozent der Reparaturkosten, bis zu 200 Euro, wenn die Reparatur in einer Werkstatt gemacht wird und mehr als 75 Euro kostet. Das gilt für Handys genauso wie für Waschmaschinen oder Staubsauger; der Antrag geht online. Für Reparaturen in Repair-Cafés gelten eigene Bedingungen. Der Weg dorthin steht auf der Zero-Waste-Seite des Bezirks Neukölln.
Stand: 7. November 2026. Gesetze ändern sich – wenn sich hier etwas tut, trage ich es nach.
Quellen
- Gesetzestext: § 17 ElektroG – Rücknahmepflicht der Vertreiber
- Verbraucherzentrale: Handel muss alte Elektrogeräte zurücknehmen (Stand 25. November 2025)
- IHK Region Stuttgart: ElektroG-Novelle – neue Pflichten für Händler (E-Zigaretten, Kennzeichnung der Rücknahmestellen ab 30. Juni 2026)
- Gesetzestext: § 14 BattDG – Rücknahmepflicht der Händler für Altbatterien (in Kraft seit 7. Oktober 2025)
- BSR: Elektrogeräte entsorgen und Recyclinghöfe mit Adressen und Öffnungszeiten
- Deutsche Umwelthilfe: BSR Recyclinghof Plus Gradestraße (Gebrauchtwaren-Annahme, NochMall)
- Umweltbundesamt: Elektroaltgeräte – Daten 2024 (Sammelquote 28,7 %, Mindestquote 65 %, 919.734 t gesammelt, 3.176.883 t in Verkehr gebracht)
- Bezirksamt Neukölln: Zero Waste und Reparaturbonus